FW Event Services (Einzelunternehmen)
Stand: Mai 2025
1. Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen
FW Event Services (Inhaber Frederik Wunderlich), Willibaldstraße 37, 80689 München (nachfolgend „FW360“),
und dem Kunden (Verbraucher oder Unternehmen), die die Überlassung und Betreuung eines 360° Videobooth im Rahmen von Veranstaltungen zum Gegenstand haben.
2. Vertragsgegenstand
Gegenstand des Vertrages ist die zeitlich begrenzte Überlassung (Miete) und der betriebene Einsatz eines 360° Videobooth für Events.
Der Anbieter übernimmt dabei:
- Anlieferung, Aufbau und Abbau des Videobooth am Veranstaltungsort,
- technische Betreuung und Bedienung während der Veranstaltung (kann nach Absprache und Einweisung auch vom Kunden übernommen werden)
- Bereitstellung der aufgenommenen Videos im Nachgang über eine Cloud-Lösung,
Es handelt sich um einen Dienstleistungsvertrag mit mietvertraglichen Elementen.
3. Vertragsschluss
Der Mietvertrag kommt bei Privatkunden mit der in Textform getätigten Auftragsannahme durch FW360, bei Firmenkunden mit der in Textform getätigten Auftragsbestätigung durch FW360 zustande, in beiden Fällen spätestens jedoch mit Annahme der Lieferung oder bei Selbstabholung Empfang der Mietsache durch den Kunden. Die Einzelheiten der getroffenen Vereinbarung, insbesondere Art und Typ des Videobooth, abweichende Regelungen zur Mietdauer, Veranstaltungsort und Höhe des Mietzinses werden bei Privatkunden und Firmenkunden in der Auftragsbestätigung ausgewiesen. Die dort wiedergegebenen Vertragsinhalte sind verbindlich, wenn der Mieter diesen nicht unverzüglich nach Erhalt der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung widerspricht; hiervon unbeeinflusst ist das Widerrufsrecht des Kunden.
4. Mietdauer, Lieferung, Rückgabe und Betreuung
1. Die Mietdauer wird individuell vereinbart und ist in der Rechnung bzw. Auftragsbestätigung dokumentiert (siehe § 4). Die Mietdauer beginnt jedoch spätestens mit der Lieferung und endet spätestens mit der Rückgabe des Videobooth.
2. Die Anlieferung und Abholung des Videobooth wird durch das FW360-Team zur vereinbarten Zeit durchgeführt, mit genügend Puffer für den Aufbau. Der Mieter oder eine von ihr beauftragte Person muss zur vereinbarten Zeit anwesend sein und das FW360 Team vor Ort einweisen und den Aufbauort zeigen.
3. Im Falle einer Miete ohne Betreuung durch den Anbieter, kommt das Team von FW360 zur vereinbarten Zeit zum Abbau und Prüfen des unbeschädigten Videobooth. Der Mieter ist angehalten das ausgeliehene Equipment nicht selbstständig abzubauen oder einzupacken.
4. Sollte es während der Miete zu Problemen oder Mängeln kommen, ist der Mieter verpflichtet, dies dem Support von FW360-Team mitzuteilen.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
- Die angegebenen Preise verstehen sich als Bruttopreise ohne Zurechnung weiterer gesetzlicher MwSt., sofern nicht anders ausgewiesen.
- Zahlungsverpflichtungen des Mieters sind, wenn nicht anders vereinbart, innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsstellung zur Zahlung fällig.
- Der Anbieter kann eine Anzahlung von bis zu 50% des Gesamtbetrags vor Veranstaltungsbeginn verlangen.
- Bei Zahlungsverzug behält sich der Anbieter vor, gesetzliche Verzugszinsen zu berechnen.
5. Stornierung / Rücktritt
- Eine kostenfreie Stornierung ist bis 14 Tage vor dem Event möglich.
- Bei Stornierung ab dem 13. Tag bis 7 Tage vor dem Event fallen 50 % der Auftragssumme an.
- Bei Stornierung ab 6 Tagen vor dem Event wird der volle Betrag fällig, sofern kein Ersatztermin vereinbart wird.
- Bereits geleistete Anzahlungen werden in diesen Fällen angerechnet.
6. Nutzung, Haftung und Sicherheit
- Der Kunde verpflichtet sich, den Zugang zum Veranstaltungsort sowie die Gegebenheiten vor Ort so bereitzustellen, dass ein sicherer Aufbau und Betrieb der Technik möglich ist.
- Die Nutzung des Videobooth erfolgt unter Aufsicht des Anbieters oder einer von ihm eingewiesenen und vom Kunden beauftragten Person.
- Der Mieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, er muss beispielsweise den Schaden ersetzen, der FW360 durch den Verlust oder die Beschädigung oder sonstige Beeinträchtigung der Substanz des Videobooths oder des Zubehörs (z.B. Hintergrundsystem, iPad, Beleuchtung, Requisiten, etc.) entsteht. Er muss auch Folgeschäden ersetzen, die etwa dadurch entstehen, dass FW360 den Fotoautomaten nicht oder nicht rechtzeitig weitervermieten bzw. an den nächsten Kunden liefern kann
- Der Anbieter übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle, die durch höhere Gewalt, Witterungsbedingungen oder unzureichende Infrastruktur vor Ort verursacht werden.
- Soweit sich aus diesen Mietbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet FW360 bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften. Auf Schadensersatz haftet FW360 – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet FW360 vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
- für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
- für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt,
- für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit einer Ware und
- bei arglistig verschwiegenen Mängeln.
- Der Mieter ist verpflichtet, außer ihn trifft kein Verschulden, auf seine Kosten FW360 von der Haftung freizustellen, schadlos zu halten und zu verteidigen gegenüber allen Forderungen, Klagen oder Prozessen Dritter gegen FW360 oder seine gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen, sowie gegenüber allen zugehörigen Verpflichtungen, Schäden, Vergleichen, Strafen, Bußgeldern, Kosten oder Ausgaben (darunter unter anderem Anwalts- und andere Verhandlungskosten in zumutbarer Höhe), die FW360 oder seinen gesetzlichen Vertretern oder Erfüllungsgehilfen entstehen aufgrund oder im Zusammenhang mit einem Verstoß des Mieters gegen diese Allgemeinen Mietbedingungen oder gegen geltende Gesetze, Vorschriften oder Auflagen in Zusammenhang mit der Nutzung des Videobooths. In einem solchen Fall informiert FW360 den Mieter schriftlich über derartige Forderungen, Klagen oder Prozesse. Der Mieter hat sich soweit wie möglich an der Verteidigung gegenüber sämtlichen Forderungen zu beteiligen.
Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
Ist die Haftung von FW360 ausgeschlossen oder beschränkt, so gilt dies ebenfalls für die persönliche Haftung der Angestellten, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.
- Es bestehen keine besonderen Risiken bei der Nutzung des Videobooth. Dennoch ist der Kunde verpflichtet, Gäste über einen angemessenen Umgang mit dem System zu informieren.
7. Rechte an Bild- und Videomaterial
- Die Aufnahmen werden dem Kunden innerhalb von 5 Werktagen nach der Veranstaltung digital zur Verfügung gestellt (z. B. per Cloud-Link).
- Die Speicherung und sonstige Benutzung der Bilder der Gäste durch den Vermieter und/oder den Mieter, z.B. zu privaten Zwecken oder zu Werbezwecken, bedarf der Zustimmung der Gäste. Es ist möglich, die Fotoautomaten so zu konfigurieren, dass Fotos oder Videos nur bei Erteilung bestimmter Einwilligungen erstellt werden können. Die Einstellung obliegt dem Mieter.
- Die im Rahmen der Veranstaltung erstellten Video- und Bilddateien werden nicht automatisch gelöscht, sondern bleiben für Archivierungs- und Nachbereitungszwecke gespeichert. Eine Löschung der Dateien erfolgt ausschließlich auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden. Dieser Wunsch ist schriftlich oder per E-Mail mitzuteilen. Ohne eine solche Mitteilung behält sich der Anbieter vor, die Daten bis auf Weiteres aufzubewahren, insbesondere sofern eine Einwilligung zur werblichen Nutzung vorliegt.
- Der Mieter verpflichtet sich, die Bilder der Gäste nur im Rahmen der erteilten Einwilligungen zu benutzen. Der Mieter ist ferner dafür verantwortlich, dass er durch die Veröffentlichung oder Weiterleitung von Bildern keine Rechte Dritter verletzt.
- Der Anbieter behält sich vor, Video- oder Bildmaterial zu Marketing- und Werbezwecken zu verwenden, sofern der Kunde dem ausdrücklich zugestimmt hat. Die Einwilligung kann jederzeit mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden.
8. Datenschutz
Die Erhebung und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO).
- Die Daten werden ausschließlich zur Vertragserfüllung verwendet.
- Die Aufnahmen werden über einen DSGVO-konformen Cloud-Dienst bereitgestellt.
- Weitere Informationen sind der Datenschutzerklärung auf der Website des Anbieters zu entnehmen.
9. Schlussbestimmungen
- Es gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
- Erfüllungsort ist der Geschäftssitz des Anbieters. Gerichtsstand für Kaufleute ist München.
- Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.